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AGB`S Trectec

      1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Trectec e.K. ("TRECTEC-AGB") finden Anwendung auf jedes Vertragsverhältnis, einschließlich Bestellungen und Lieferverhältnissen von Produkten der Trectec e.K ("TRECTEC") an Dritte ("BESTELLER"), es sei denn BESTELLER widerspricht dem ausdrücklich und vor Abschluss des Vertrages.
Die jeweilige Produktbeschreibung des Produktes von TRECTEC sowie insbesondere die Bedienungs-, Wartungs- und Pflegehinweise sind integraler Bestandteil des Vertrages.

 

  1. Eigenschaften, Nutzung- und Gebrauchsumfang der Waren

Sämtliche Produkte von TRECTEC sind in ihren Eigenschaften auf die Nutzung ausschließlich im Freizeitbereich und Kleingewerbe ausgelegt und nicht für professionelle Nutzungen geeignet. Die auf der Homepage von TRECTEC in der jeweiligen Produktbeschreibung genannten Betriebsstunden sind jeweils als Maximalangaben zu verstehen und definieren den jährlich maximal zu absolvierenden Leistungsumfang des jeweiligen Gerätes.

Sämtliche Produkte von TRECTEC werden hinsichtlich ihrer jeweiligen technischen Funktionalität optimiert. Die Eigenschaften der Produkte umfassen deshalb auch geringe optische und die Funktionalität nicht einschränkende Fehler, ohne dass an BESTELLER aus den rein optischen Einschränkungen Rechte erwachsen. Davon betroffen sind neben transportbedingten Beschädigungen insbesondere auch geringfügige Lackfehler im Sichtbereich, und vor allem auch solche Lackfehler, welche den bei gewöhnlichem Gebrauch des Produktes ohnehin zu erwarten Lackabrieb nicht erheblich übersteigen.

 

  1. Eingangskontrolle der Waren, Pflichtverletzung bei verspäteter Meldung

BESTELLER hat Lieferungen von TRECTEC unverzüglich, spätestens aber binnen drei Werktagen ab Lieferung auf Vollständigkeit und offensichtliche Beschädigungen hin zu prüfen und eventuelle Beanstandungen binnen gleicher Frist an TRECTEC schriftlich oder in Textform anzuzeigen.

Verspätete Anzeige gelten gegenüber TRECTEC als Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch BESTELLER.

 

  1. Wartung und Pflege der Waren

BESTELLER hat sämtliche Bedienungs-, Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegehinweise von TRECTEC genauestens zu beachten. Diese Hinweise findet BESTELLER sowohl auf der Homepage von TRECTEC unter www.trectec.de und dort im Bereich der jeweiligen Produktbeschreibung sowie in den jeweiligen Bedienungshandbüchern, welche mit den Waren ausgeliefert werden.
BESTELLER ist verpflichtet den ordnungsgemäßen Gebrauch sowie die Wartung und Pflege der Waren durch geeignete Fachbetriebe in einer schriftlichen Dokumentation nachzuweisen. Ein Muster der geeigneten Dokumentationsweise findet sich in jedem Bedienungshandbuch, welches mit den Waren ausgeliefert wird. Die Muster können außerdem jederzeit und kostenfrei bei TRECTEC angefordert werden.

 

  1. Zulassungsfähigkeit der Kaufgegenstände / der Waren

Sämtliche von TRECTEC gelieferten Waren sind ausschließlich für die Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland spezifiziert. Für die Einhaltung von Zulassungsnormen anderer Staaten gewährt TRECTEC nicht.

 

  1. Zustandekommen des Vertrages

Verträge kommen regelmäßig durch Bestellung, also Erklärung von BESTELLER an TRECTEC über den Kauf von Produkten von TRECTEC, zustande. Die Bestellungen erfolgen in der Regel über die Homepage von TRECTEC, durch telefonische Bestellung bei TRECTEC oder durch anderweitige Bestellung in Schrift- oder Textform, z.B. durch E-Mail-Bestellung. Dabei werden für TRECTEC die Bestellungen erst mit Versand einer Auftragsbestätigung oder Bestellbestätigung an BESTELLER verbindlich.

 

  1. Zahlungen und Fälligkeit

Zahlungen gegenüber TRECTEC für den Kauf von Produkten von TRECTEC sind von BESTELLER im Voraus zu leisten. Skontoeinbehalte werden nicht gewährt.
Soweit BESTELLER als Unternehmer handelt sind alle ausgewiesenen Preise Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich eventueller Versand- und Lieferkosten.

Sofern im Einzelfall keine anderweitige Fälligkeit vereinbart ist, sind sämtliche Zahlungen gegenüber TRECTEC binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum zu erfüllen. Maßgeblich für die rechtzeitige Erfüllung ist der Zahlungseingang bei TRECTEC.

 

  1. Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt

Ungeachtet des Übergabezeitpunktes steht die Ware in jedem Fall bis zur vollständigen Bezahlung derselben durch BESTELLER im alleinigen Eigentum der TRECTEC. Verarbeitet BESTELLER die im Eigentum von TRECTEC stehende Ware vor Eigentumsübergang, so geht bis zur vollständigen Bezahlung durch BESTELLER, das Produkt der Verarbeitung ebenfalls in das Eigentum von TRECTEC über.

 

  1. Aufrechnung

Gegenüber Forderungen von TRECTEC kann BESTELLER seinerseits nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

  1. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Bestellung über Produkte von TRECTEC ist der Sitz von TRECTEC.

 

  1. Lieferort

Warenlieferungen aus Produkten von TRECTEC erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands. Sofern auf Wunsch von BESTELLER die Produkte von TRETEC aus Deutschland ausgeführt werden sollen (einschließlich EU-Ausland), so ist BESTELLER selbst für die Abholung der Produkte am Sitz von TRECTEC und ordnungsgemäße Ausführung der Produkte ins Ausland verantwortlich.

 

  1. Lieferzeit und Verzug durch TRECTEC

TRECTEC bezieht seine Produkte zumeist aus dem internationalen Ausland. Deshalb sind in der Regel lange Lieferzeiten zu erwarten. Die Lieferung an BESTELLER erfolgt in der Regel binnen sechs Monaten ab Beginn der Lieferfrist. In Einzelfällen kann die Lieferung später erfolgen.
Handelt BESTELLER bei Vertragsschluss als Verbraucher, so verpflichtet sich TRECTEC zur Lieferung spätestens binnen sechs Monaten ab Beginn der Lieferfrist. In solchen Fällen eines Verbrauchergeschäftes befindet sich TRECTEC mit Verstreichen dieser Frist gegenüber BESTELLER im Lieferverzug.
Die Lieferfrist beginnt in jedem Fall erst mit dem Eingang der vollständigen und unbedingten Bezahlung von BESTELLER an TRECTEC.

 

  1. Verzugsfolgen zulasten TRECTEC

Handelt BESTELLER bei Vertragsschluss als Unternehmer und befindet sich TRECTEC im Lieferverzug, so kann BESTELLER nur entweder vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz fordern.

 

  1. Verzugsfolgen zulasten BESTELLER

Leistet BESTELLER seine fällige Zahlung an TRECTEC nicht fristgerecht und vollständig, so kommt er 30 Tage nach Fälligkeit der Zahlung in Zahlungsverzug. Während dieses Zahlungsverzuges kann TRECTEC jederzeit vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Während dieses Zahlungsverzuges schuldet BESTELLER an TRECTEC zusätzlich die Bezahlung der Einlagerungskosten der bestellten Ware.

TRECTEC ist zusätzlich berechtigt den gesamten darüber hinaus entstandenen Schaden als Ersatz geltend zu machen. Als Schaden kann pauschal und je nach Höhe des zu erwartenden Schadens eine vorab von BESTELLER an TRECTEC geleistete Teilzahlung teilweise oder bis zu seiner Gesamthöhe einbehalten werden, wenn nicht BESTELLER im konkreten Einzelfall den Nachweis eines geringeren Schadens erbringt.

Handelt BESTELLER bei Vertragsschluss als Unternehmer, wird der Ersatz der Lagerkosten pauschal mit 1% (eins von hundert) des Nettokaufpreises je Verzugstag berechnet, im Höchstfall aber insgesamt 20% (zwanzig von hundert) je Kalenderjahr. Der Nachweis eines höheren oder geringen Schadens bleibt sowohl BESTELLER als auch TRECTEC dabei vorbehalten.

 

  1. Zurückbehaltungsrecht

Zurückbehaltungsrechte gegenüber TRECTEC kann BESTELLER ausschließlich geltend machen, wenn die Zurückbehaltungsrechte und Gegenansprüche dem gleichen Rechtsverhältnis entstammen.

 

  1. Sachmängelhaftung / Gewährleistung

 

    16.1    Fristen Sachmängelhaftung gegenüber Verbrauchern
Handelt BESTELLER bei Vertragsschluss als Verbraucher, so ist TRECTEC gesetzlich zur Gewähr für die Mangelfreiheit von Neuwaren höchstens für eine Dauer von 24 Monaten, für gebrauchte Waren höchstens für die Dauer von 12 Monaten verpflichtet, und wird in diesem Umfang für die Mangelfreiheit einstehen. Eine Garantieübernahme ist damit in keinem Fall verbunden. Fristbeginn ist mit der Übergabe der Waren oder sonstigem Übergang der Leistungsgefahr auf BESTELLER.

Im Fall der Nachbesserung sind von BESTELLER an TRECTEC wenigstens drei Nachbesserungsversuche zu gestatten, bevor durch BESTELLER weiterreichende Rechte geltend gemacht werden können. Macht BESTELLER Gewährleistungsrechte gegenüber TRECTEC geltend, so ist BESTELLER zum Nachweis des Mangels auch zur Aufbewahrung und zur Herausgabe sämtlicher mit dem Mangel im Zusammenhang stehenden Altteile an TRECTEC verpflichtet, einschließlich der im Schadenszeitpunkt im Betrieb befindlichen Betriebsmittel für die Waren.

    16.2    Sachmängelhaftung gegenüber Unternehmern
Handelt BESTELLER bei Vertragsschluss als Unternehmer, so gelten abweichend von Ziffer 16.1 nachfolgende, vorrangige Einschränkungen der Sachmängelhaftungsrechte und -pflichten:
TRECTEC gewährt für die Mangelfreiheit von Neuwaren höchstens für eine Dauer von 12 Monaten und für gebrauchte Waren wird die Gewährleistung ausgeschlossen. TRECTEC behält sich im Fall einer Nacherfüllung die Auswahl zwischen Reparatur und Nachlieferung vor. Des Weiteren gewährt der BESTELLER nach seiner Wahl an TRECTEC die Möglichkeit Reparaturen am Standort der Waren vorzunehmen oder trägt andernfalls die notwendigen Transportaufwendungen und das Transportrisiko selbst. BESTELLER trägt die notwendigen Transportaufwendungen und das Transportrisiko auch dann selbst, wenn und soweit die tatsächlichen Transportaufwendungen jene Aufwendungen überschreiten, welche für einen Transport im Umkreis von bis zu 50 km um den Erfüllungsort herum anfallen würden.

Eine Ersatzvornahme ist allein mit ausdrücklicher und vorheriger Zustimmung von TRECTEC zulässig. Soweit als Mangelursache falsche Bedienung oder mangelnde Wartung & Pflege in Betracht kommt so wird vermutet dass der Mangel dadurch von BESTELLER selbst verursacht wurde und im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht vorhanden war, wobei BESTELLER der Nachweis der anderweitigen Ursächlichkeit unbenommen bleibt.

 

  1. Haftung TRECTEC

Handelt BESTELLER bei Vertragsschluss als Unternehmer, so finden nachstehende Haftungsbeschränkungen zugunsten von TRECTEC Anwendung. Diese Haftungsbeschränkungen gelten generell nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für solche Schäden bei denen das Leben, der Körper oder die Gesundheit von Personen geschädigt wurden.
Über die Gewährleistungsumfänge hinaus haftet TRECTEC im Einzelfall der Höhe nach nur für den objektiv vorhersehbaren Schaden und bis höchstens zur Hälfte des jeweiligen Wertes der Bestellung. Die Haftung für Verzögerungsschäden ist dabei ausgeschlossen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist dabei ausgeschlossen, insbesondere solche aus Verzögerung oder Wertminderung.

 

  1. Verjährung

Handelt BESTELLER bei Vertragsschluss als Unternehmer, und bestimmen die TRECTEC-AGB für den konkreten Einzelfall keine abweichende Regelung, so verjähren alle Ansprüche gegen TRECTEC binnen zwölf Monaten ab ihrer Entstehung.

 

  1. Widerrufsrecht Verbraucher

Handelt BESTELLER bei Vertragsschluss als Verbraucher, so hat er ein Widerrufsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang (BESTELLER wird dabei nachfolgend direkt angesprochen):

    19.1     Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

      Trectec e.K.
      Aahweg 50
      D-59597 Erwitte-Schmerlecke

      info@trectec.de

    19.2    Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass TRECTEC vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Der Nutzungsersatz bemisst sich in der Regel nach dem Zeitraum Ihrer Nutzung und den geleisteten Betriebsstunden der Ware. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

 

    19.3    Besondere Hinweise
Ein Widerrufsrecht besteht nicht für diejenigen Waren einer Bestellung, welche auf Wunsch des BESTELLERS individuell angefertigt oder individuell angepasst wurden. Sofern nicht die gesamte Bestellung aus individuell angefertigten Waren besteht, so bleibt das Widerrufsrecht für alle nicht individuellen Waren der Bestellung bestehen.                                                                                                                                                                                                                        

    19.4    Rückversand, Kosten und Fristen

Im Fall Ihres Widerrufes sind Sie als BESTELLER zur Tragung der Rücksendungskosten verpflichtet sofern der Warenwert Ihrer Bestellung 40 EUR übersteigt.

Um Ihrem Widerruf unmissverständlichen Erklärungscharakter zu geben, fügen Sie bitte den Ort und das Datum Ihrer Erklärung bei und kennzeichnen Sie Ihre Widerrufserklärung namentlich.

Im Fall Ihres Widerrufes sind Sie als BESTELLER verpflichtet, die empfangenen Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Widerruf an TRECTEC zurückzugewähren. Es genügt die rechtzeitige Absendung.

Im Fall nicht rechtzeitiger Rückgewähr der Leistungen behält sich TRECTEC die Forderung von Schadenersatz aufgrund des Wertverlustes durch Zeitverlauf. Hierbei legt TRECTEC einen Verlust von 0,1% (eins von tausend) des Kaufpreises je Kalendertag zugrunde, wobei dem BESTELLER der Nachweis eines geringeren Schadens offensteht. Der Wertverlust ist in jedem Fall begrenzt auf die Höhe des Kaufpreises.

 

  1. Datenschutzerklärung

TRECTEC erhebt und verwendet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden werden Sie als BESTELLER oder NUTZER (zusammen „USER“) über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unterrichtet. Die vollumfängliche Datenschutzerklärung ist unter www.trectec.de/datenschutz jederzeit abrufbar.

Vorab weist TRECTEC darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

 

    20.1    Erhebung und Verarbeitung von Daten
Jeder Zugriff auf die Internetseite von TRECTEC und jeder Abruf einer auf dieser Website hinterlegten Datei werden protokolliert. Die Speicherung dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokolliert werden: Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain. Zusätzlich werden die IP-Adressen der anfragenden Rechner protokolliert. Weitergehende personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn USER diese freiwillig angeben, etwa im Rahmen einer Anfrage oder Registrierung oder zum Abschluss eines Vertrages oder über die vorgewählten Einstellungen des jeweilig genutzten Browsers.

 

    20.2    Cookies
Um den Funktionsumfang des Internetangebotes von TRECTEC zu erweitern und die Nutzung für alle USER komfortabler zu gestalten, werden so genannte „Cookies“ verwendet. Mit Hilfe dieser „Cookies“ können bei dem Aufruf der Webseite von TRECTEC Daten auf dem Rechner von USER gespeichert werden. USER hat individuell die Möglichkeit, das Abspeichern von Cookies auf dem eigenen Rechner durch entsprechende Einstellungen im jeweilig genutzten Browser zu verhindern. Hierdurch könnte allerdings der Funktionsumfang des Angebotes von TRECTEC eingeschränkt werden.

 

    20.3    Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten

TRECTEC erhebt und verwendet personenbezogene Daten von USER, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme des Internetangebotes von TRECTEC zu ermöglichen oder abzurechnen. Dazu gehören insbesondere Merkmale zu Ihrer Identifikation und Angaben zu Beginn und Ende sowie des Umfangs der Nutzung des Angebotes von TRECTEC.
Für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Internetangebotes von TRECTEC dürfen bei Verwendung von Pseudonymen Nutzungsprofile erstellt werden. USER hat das Recht, dieser Verwendung der jeweiligen Daten zu widersprechen. Die Nutzungsprofile darf TRECTEC nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammenführen.
Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf TRECTEC im Einzelfall Auskunft über diese Daten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.

 

    20.4    Auskunfts- und Widerrufsrecht
Auf schriftliche Anfrage informiert TRECTEC an USER über die zur Person von USER gespeicherten Daten.
USER kann jederzeit die zur Person von USER bei TRECTEC erhobenen Daten sperren, berichtigen oder löschen lassen. USER kann jederzeit die an TRECTEC erteilte Einwilligung zur Datenerhebung und Verwendung ohne Angaben von Gründen widerrufen. Die Anfrage und/oder Widerruf der Einwilligung sind an die im Impressum der Webseite angegebene Adresse zu richten.

 

     20.5    Widerspruch Werbe Mails                                                                    Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. TRECTEC behält sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

 

  1. Schriftform

Zwischen BESTELLER und TRECTEC bestehen keine Nebenabreden zu diesem Vertrag. Jede Vertragsänderung oder -ergänzung bedarf ausnahmslos der Schriftform, insbesondere auch die Abänderung des Erfordernisses der Schriftform selbst.

 

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

Handelt BESTELLER bei Vertragsschluss als Unternehmer, so findet auf alle Verträge zwischen TRECTEC und BESTELLER ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Handelt BESTELLER bei Vertragsschluss als Unternehmer, so ist der Gerichtsstand in D-59494 Soest.

 

  1. Salvatorische Klausel

Soweit einzelne Regelungen dieser TRECTEC-AGB unwirksam oder nichtig sein sollten so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. TRECTEC und BESTELLER verpflichten sich die unwirksamen oder nichtigen Regelungen durch solche wirksamen Regelungen zu ersetzen, welche dem zulässigen wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder nichtigen Regelung am nächsten kommt.

Stand 2023-01

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